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Aufstiegs-BAföG - Ab sofort im Ausbildungszentrum Köln

Das Aufstiegs BAföG ist eine finanzielle Förderung für alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten!

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Aufstiegs-BAföG – jetzt auch im Ausbildungszentrum Köln angeboten

Das Aufstiegs-BAföG: Wie funktioniert es?

In die eigene Weiterbildung zu investieren, lohnt sich definitiv immer: Ein sicherer Arbeitsplatz, mehr Verantwortung und ein höheres Gehalt. Das sind gute Gründe für einen beruflichen Fortbildungsabschluss. Aber erst einmal kostet ein passender Vorbereitungslehrgang schnell einige Tausend Euro. Deshalb unterstützen Bund und Länder Ihren beruflichen Aufstieg mit dem Aufstiegs-BAföG.

Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das Aufstiegs BAföG ist eine finanzielle Förderung für alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Egal ob Meister, Fachwirt oder Erzieher, das Aufstiegs-BAföG unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 verschiedene Abschlüsse. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sowie Materialien für ein Meisterstück – ganz unabhängig vom Einkommen und Vermögen.

Bei Lehrgängen auf Vollzeit können Sie zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Der hängt zwar vom Einkommen und Vermögen ab, doch es gibt angemessene Freibeträge.

Woraus besteht das Aufstiegs-BAföG und für wen ist es geeignet?

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen und einem Darlehen. Die Förderung der Lehrgangskosten kann zum Beispiel maximal 15 000 Euro betragen: Davon sind 40 % Zuschuss und 60 % Darlehen. Das Gute daran ist, dass Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen müssen, um den Zuschuss zu bekommen.

Jetzt stellt sich die Frage, wer alles Anspruch auf eine Förderung hat: Anspruch auf eine Förderung hat jeder, der zur öffentlich rechtlichen Fortbildungsprüfung oder zur entsprechender Fachschule zugelassen wird – egal ob jung oder alt. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Ausbildungsabschluss mit entsprechender Qualifizierung können eine Förderung beantragen. Das gleiche gilt für Studienabsolventen, die ein Bachelor-, aber noch keinen Masterabschluss haben. Alle Details regelt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Kurz AFBG). Das was Sie für die Förderung erfüllen müssen ist die Zulassung für die fachschulische Fortbildung oder die Voraussetzungen der bestimmten Fortbildungsordnung für eine Prüfungszulassung – das heißt, dass Sie eine Vorqualifikation mitbringen müssen.

Selbstverständlich sind auch Ausländer und Ausländerinnen förderungsberechtigt, dabei müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt werden: Als Ausländer müssen Sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über eine Daueraufenthaltserlaubnis, beziehungsweise über bestimmte Aufenthaltstitel verfügen.

Das müssen Sie bei einem Antrag beachten

Wichtig ist, dass der Vorbereitungslehrgang mindesten 400 Stunden umfasst. Sie können das Aufstiegs-BAföG in der regel für einen Aufstieg beantragen. Dies erfolgt vor Ort, bei den zuständigen Förderstellen der Länder. Eine große Hilfe sind ebenfalls Online-Antragsformulare. Diese können am Bildschirm ausfüllen oder direkt herunterladen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie es aus, unterschreiben es und senden das Formular per Post an die Behörde, die für Ihr Bundesland zuständig ist.

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