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Bundesagentur für Arbeit

Leistungen zur Arbeitsförderung und für die Arbeitsvermittlung.

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Die Bundesagentur für Arbeit ist eine selbstverwaltete Bundesoberbehörde (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit wurde als Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung am 16. Juli 1927 gegründet. Der Hauptsitz ist in Nürnberg (Bayern). Die Bundesagentur für Arbeit wird umgangssprachlich auch als „Arbeitsamt“ bezeichnet. Es werden Leistungen zur Arbeitsförderung und für die Arbeitsvermittlung vergeben. Hierzu gehören Entgeltersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld) und Förderungen für Umschulungen, Weiterbildungen und Qualifikationen. Von der Bundesagentur für Arbeit werden Arbeitslose in Deutschland betreut und die Ausländerbeschäftigung gefördert. Die Behörde selbst gehört zu den größten Arbeitgebern des Bundes.

Der steuerliche Familienleistungsausgleich der Bundesagentur für Arbeit wird über die Familienkassen durchgeführt. Die Familienkassen berechnen den Kindergeldanspruch und zahlen diesen aus.

Regional teilt sich die Bundesagentur für Arbeit in Regionaldirektionen auf, die als „Agentur für Arbeit“ bezeichnet werden.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beratung zum aktuellen Arbeitsmarkt
  • die Vermittlung von Arbeit
  • Berufs- und Arbeitsmarktforschung
  • Berufsberatung für interessierte Jugendliche und Erwachsene
  • die Berechnung und Auszahlung von Entgeltersatzleistungen
  • Berechnung und Auszahlung von Arbeitslosengeld, wenn Arbeitslosigkeit besteht
  • die Bewilligung der Fortzahlung von Arbeitslosengeld bei einer Weiterbildung
  • Beobachtung des Arbeitsmarktes
  • Saison-Kurzarbeitergeld / Kurzarbeitergeld / Transferkurzarbeitergeld
  • Insolvenzgeld
  • Eignungsfeststellungen
  • Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung
  • Bewilligung und Auszahlung von Eingliederungszuschüssen
  • Lohnkostenzuschuss
  • Einstiegsgeld (Bewilligung und Auszahlung)
  • die Förderung beruflicher Weiterbildungen
  • begleitende Hilfen für die Ausbildung (abH)
  • BAB – Berufsausbildungshilfe
  • Bewilligung und Auszahlung von Gründungszuschüssen für Existenzgründer
  • Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer
  • Schwerbehindertenrecht / Rehabilitationsleistungen
  • Entscheidungstraining / Einstiegsqualifizierung / Ausbildungsmanagement / Strukturanpassungen
  • Bildungsmaßnahmen zur Berufsvorbereitung
  • Erteilung und Vergabe von Förderungen zur Berufsausbildung
  • Ermöglichung von Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen
  • Verwaltung von Vermittlungsbudget (Vermittlungsberater, Ersatz von Reisekosten arbeitssuchender Bewerber zu Vorstellungsgesprächen, usw.)
  • Eingliederung von Selbstständigen (Leistungsberechnung und ihre Auszahlung)

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